AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeine Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist.

Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers  erkennen wir nicht an, auch wenn sie ausdrücklich vom Auftraggeber vorgeschrieben werden, wir erkennen sie nur dann an, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Durch Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt der Auftraggeber sich mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Stillschweigen unsererseits gegen andere Bedingungen gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung. Etwaige rechtliche Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot und Vertragsschluss
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich, es sei denn, das Angebot wäre ausdrücklich von uns als verbindlich gestellt, indem der Ausdruck “verbindliches Angebot, anzunehmen spätestens bis…“ oder ein vergleichbarer Ausdruck darin benutzt wurde. Telefonische, mündliche, per Telefax oder e-mail erfolgte Nebenabreden, Ergänzungen oder Anänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt insbesondere für eine Abdingung der Schriftform.

Alle Preise in unserer Preisliste und in unseren Angeboten sind Nettopreise, die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert dazu berechnet. Für in unseren Angeboten und Auftragsbedingungen nicht ausdrücklich als festbezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluß und vor Lieferung sich die Kostenfaktoren (Material, Personalkosten, Energie wie allgemeine Abgaben, Transportkosten, Wechselkurse  usw.) wesentlich erhöhen/ verändern. Sämtliche Dienstleistungen werden zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preislisten berechnet. Ein reiner Personaleinsatz ohne gleichzeitige Lieferung von Speisen und/oder Getränken ist nicht möglich. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, handelt es sich bei allen Preisen um unverbindliche Preisempfehlungen gemäß den rechtlichen Bedingungen.
Wenn aufgrund von Erfordernissen vor Ort und dem Verlauf der Veranstaltung der im Angebot geschätzte zeitliche Rahmen und der damit verbundene Personaleinsatz geändert werden muss, wird die tatsächliche zusätzliche Arbeitszeit gemäß den Einzelpreisen des jeweiligen Angebotes angepasst.

Bei Lieferungen an Sonn- und Feiertagen, erheben wir einen Zuschlag von 15% auf den Gesamtpreis.

Getränke werden ausschließlich auf Kommissionsbasis  geliefert und nach Verbrauch abgerechnet. Angefangene Flaschen und Fässer werden jeweils komplett berechnet. Es ist möglich, den Auftraggeber auf dessen ausdrücklichen Wunsch die in den Fässern/ Flaschen noch vorhandenen Restmengen an Getränken zu überlassen, Voraussetzung ist dafür die vorherige Entrichtung des Fässer- Flaschenpfandes gemäß unserer gültigen Preisliste. Sogenannte Spezialgetränke, die von uns nicht Kommission bezogen werden konnten und nur schwer wiederveräusserbar sind, werden von der Kommissionierung ausgenommen, ohne das dies im Angebot bezeichnet werden muss.

Technische Geräte sowie Geschirr & Servierequipment, welches zur Durchführung der Veranstaltung benötigt wird, wird von uns leihweise zur Verfügung gestellt.

Kommt es ohne unser Verschulden zu Verlust oder Bruch von Miet- oder Leihgegenständen, so werden diese dem Auftraggeber, unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers, mit ihrem Neuwert in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der uns entstandene Schaden geringer ist.

3. Lieferfrist
Lieferfristen verstehen sich stets voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag.

Die Lieferfrist gilt mit der rechzeitigen Meldung der Lieferbereitschaft als eingehalten, wenn die Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

Geraten wir in Lieferverzug, muss der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.

Der Auftraggeber darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruhen.

4. Ersetzungsbefugnis und Selbstbelieferungsvorbehalt
Bei von uns zuzubereitenden Speisen kann für die Verfügbarkeit erntefrischer Bestandteile auf dem Berliner Markt keine Gewährleistung übernommen werden. Wir sind berechtigt, nicht erntefrisch auf dem Berliner Markt erhältliche Speisenbestandteile in Absprache mit dem Auftaggeber durch andere Bestandteile zu ersetzen, oder die Speisen zu variieren.

Bei in Kommission gelieferter Ware, insbesondere Getränken, bleibt die Selbstbelieferung freibleibend. Sollte ein im Angebot vereinbartes Getränk nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, das nicht lieferbare Getränk durch ein vergleichbares Getränk zu ersetzen. Für in Kommission gelieferte Ware wird keine Haftung übernommen, selbstverständlich wird minderwertige Kommissionsware dem Auftraggeber nicht berechnet, soweit die Mängelrüge gemäß Artikel 10 dieser AGB frist- und formgerecht erfolgt ist.

5. Lieferungsverhinderungen
Betriebsstörungen aller Art, Ergebnisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ergebnisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Lieferung verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener

Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Auftaggeber in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrage zurückzutreten.

6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Betriebsstätte Waltersdorf und geht stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit dem Verlassen der Betriebsstätte Berlin geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelcher Haftung. Wenn lieferfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen wird, ist der Kaufpreis gleichwohl fällig.

Wenn die Stellung des Personals Bestandteil der von uns zu erbringenden Vertragsleistung ist, ist die Beaufsichtigung der fach- und sachgerechten Lagerung der von uns gelieferten Speisen und Getränke unsere Aufgabe.

Wenn wir Speisen und Getränke nur liefern und die Veranstaltung in Eigenverantwortung des Auftraggebers von ihm selbst ohne Dritten durchgeführt wird, ist die Beaufsichtigung der fach- und sachgerechten Lagerung der gelieferten Speisen und Getränke Aufgabe des Auftraggebers, eine Haftung unsererseits für Lagerungsschäden nach der Übergabe der Speisen und Getränke an den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

Der Auftraggeber haftet dann auch in vollem Umfang, zum Neuwert, für das zur Verfügung gestellte Ausrüstungsmaterial.

7. Identität des Auftraggebers
Der Empfänger der schriftlichen Auftragsbestätigung ist der Auftraggeber im Sinne dieser Bestimmungen. Eine nachträgliche Änderung des Auftraggebers bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

8. Änderung der Anzahl der zu bewirtenden Personen nach 
Vertragsschluss/Stornierung/Kulanz
Die im Auftrag enthaltene Anzahl der zu bewirtenden Personen kann ohne vorherige Zustimmung unsererseits nicht verändert werden.

Ohne rechtliche Bindung kann aus Kulanzgründen bis 10 Tage vor der Bewirtungsveranstaltung eine Verringerung der Anzahl der zu bewirtenden Personen gemäß der nachfolgenden Aufstellung erfolgen. Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Kulanz ist die bisherige fristgerechte Leistungserbringung des Auftraggebers, insbesondere die pünktliche Zahlung eines vereinbarten Vorschusses und eine schriftliche Benachrichtigung an unsere Adresse. Das Datum des Zugangs bei uns ist für die Fristrechnung ausschlaggebend.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 10 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person nicht.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 20 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 10%.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 30 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 20%.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 50% steigt der Bewirtungspreis pro Person um 30%- 50 %.

Wenn der Auftrag von Seiten des Auftraggebers storniert wird oder wurde, wobei die Schriftform vereinbart ist, wird folgender pauschaler Schadenersatz vereinbart, der sich nach dem Zeitraum zwischen dem Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige und dem Termin der Leistungserbringung durch uns richtet:

Kürzer als 24 Stunden vor dem Termin 100% von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 90% von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Kürzer als 7 Tage vor dem Termin 50% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Kürzer als 14 Tage vor dem Termin 30% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Kürzer als 28 Tage vor dem Termin 10% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Grundlage hierfür bildet die uns erstellte Kalkulation und beinhaltet auch den geschätzten Personaleinsatz, sowie den geschätzten Getränkeverbrauch.

Bei längerfristig geplanten Veranstaltungen behalten wir uns bei Stornierung des Auftrages vor, bereits tatsächlich entstandene Kosten für Agenturarbeiten, Recherche oder Konzeption in Rechnung zu stellen.

Dem Auftaggeber bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass der uns entstandene Schaden geringer ist als der pauschal vereinbarte Schadensersatz.

Die in einem von uns erstellten Fullservice Angebot ( Speisen und/oder Getränke und/oder Service und /oder Ausstattung und/oder Dekoration ) angegebenen Einzelpreise sind nur im Gesamtangebot gültig. Werden einzelne Positionen vom Auftraggeber gestrichen, verlieren die im Fullservice Angebot angegebenen Preise ihre Gültigkeit.

9. Gewährleistung und Mängelrügen
Unsere speisen- und getränketechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Aufraggeber nicht vor der eigenen Prüfung unserer Erzeugnisse oder zu liefernder Kommissionsware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, insbesondere für Nahrungsmittelallergien bei den zu bewirtenden Personen und religiöse, weltanschauliche oder ärztliche Ernährungsregeln der zu bewirtenden Personen. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Ersatz nur in gleichem Umfange wie bei Qualitätsmängeln.

Mängelrügen sind unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger  Bearbeitung zu rügen. Mängelrügen berechtigen vor entgültiger Anerkennung nicht zu Zurückhaltung der zugehörigen Rechnungsbeträge. Die Beweispflicht obliegt dem Auftraggeber. Beanstandete Ware ist uns unverzüglich zur Prüfung zu übergeben.

Nachgewiesenermaßen qualitativ fehlerhaft gelieferte Ware, welche auf unser Verlangen im Zustand der Anlieferung zurückzugeben ist, ersetzen wir, soweit möglich, nach unserer Wahl, durch einwandfreie Ware, nicht aber bereits in den Verzehr genommene Speisen. Für Speisen und Getränke, die ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung unsererseits nachbearbeitet oder verändert werden, entfällt für uns jegliche Ersatzpflicht. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Auftaggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Dem Auftraggeber zumutbare Variierung der Speisen und Getränke bleiben vorbehalten.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche jedweder Art sind, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen, ausgeschlossen. Dieser vorstehende Haftungsausschluss bezieht sich auch auf von uns vermittelte Dienstleistungen, insbesondere Mietgeschirrunternehmen, Festzeltverleiher etc. für den Fall, dass uns ein Auswahlverschulden bei der Vermittlung der Dienstleistungen nachweisbar ist. Für den Fall, dass uns kein Auswahlverschulden bei der Vermittlung von Dienstleistungen nachweisbar ist, sind Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns aufgrund der Erbringung der vermittelten Dienstleistungen ausgeschlossen.

11. Zahlungsbedingungen 
Aufträge werden nur gegen vollständige Vorkasse unverzüglich nach Abschluss des Vertrages abgewickelt.

Sollte eine Rechnungsstellung per Post erfolgen, hat Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung Verzug ein. Gutschriften über Schecks gelten stets  vorbehaltlich des Einganges; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

12. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Kommissionsware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber hat das Recht, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verwenden. Er darf diese jedoch weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, Rückgabe der Kommissionsware bis zu unserer vollständigen Befriedigung zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand  
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und allen sonstigen aus dem Geschäft sich ergebener Rechte und Pflichten ist für beide Teile ist Königs Wusterhausen.

14. Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

15. Sonstiges
Übertragung von Rechten und Pflichten des Aufraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.